J D.
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Selbstverständlich nehme ich Ihre Entschuldigung an . Zumal dieser inhaltlich als auch der Form halber mein größter Respekt gezollt ist .
Recht herzlichen Dank dafür !
Mit besten Grüßen
Jens Deutsch
Entgegen meiner vergangenen Rezension von vor 7 Monaten bewerte ich nach der heutigen Begebenheit den Diakonieladen mit einem Stern .
Ich war heute im Laden vor Ort und ließ mir einen Gegenstand aus der Vitrine zum begutachten geben. Der Artikel war bzgl Preis klar und deutlich ausgezeichnet.
Da ich die Herkunft des Artikels nicht verorten konnte wollte mit meinem Handy danach googeln.
Just in dem Augenblick kam die Geschäftsleitung dazu , schaute mir über die Schulter und nahm mir den Gegenstand ab , mit der Begründung dieser sei falsch ausgezeichnet. Ich war ob dieses Gebarens , entgegen meines sonstigen Auftretens , so perplex was jedoch noch seine Steigerung fand nachdem mir die Geschäftsleitung mitteilte für den 10 - fachen ürsprünglich festgesetzten Preises könne ich den Gegenstand erwerben.
Sie ( die Geschäftsleitung ) habe gegoogelt und der Artikel sei laut Internet den 40 - fachen ürsprünglich festgesetzten Preises wert .
Es geht mir bei meiner Bewertung nicht um ein entgangenen Schnäppchen .
Ich finde die Art und Weise des Auftretens mehr als fragwürdig , zumal nach Verbraucherschutzrecht ein Artikel , egal ob mediamarkt , Diakonieladen oder sonstige Geschäfte zu dem Preis zu dem der Artikel ausgezeichnet wurde an den Kunden abzugeben ist .
Wenn zumindest ein "... da ist was falsch gelaufen bei der Auszeichnung , können wir uns in der Mitte treffen...? " oder Ähnliches erfolgt wäre , okay .
Das jedoch geht gar nicht und schon zweimal nicht einem Stammkunden gegenüber der wie ich öfter gute Sachen dort abgegeben hatte und diese bei Bedarf vorher noch gereinigt und instand gesetzt hatte.
Was für eine Art !