Martin E.
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Leider haben wir diesen Architekten mit dem Bau unseres EFH beauftragt, was rĂźckblickend ein sehr groĂer Fehler war.
Fehlerhafte Ausschreibungen mit teils gravierenden Auswirkungen auf die tatsächlichen Kosten (z.B. wurden ca. 40% zu wenig qm beim Putz ausgeschrieben, Rechnung war dann ca. EUR 10.000,-- hÜher im Vergleich zur Ausschreibungssumme.). Mangelhafte Bauleitung, viele von uns bemerkte Mängel an verschiedenen Gewerken, die der Architekt trotz gemeinsam vereinbarten verbindlichem Gutachten, welches die Mängel bestätigte abstritt. Zu guter Letzt hat uns der Architekt verklagt, da wir trotz der festgestellten Mängel die Schlusszahlung nicht leisten wollten, sondern auf Behebung der Mängel bestanden. Der Gerichtsgutachter bestätigte die Mängel des ersten Gutachtens und sogar noch einen weiteren gravierenden Mangel.
Aufgrund dieser extrem negativen Erfahrung kann ich nur DRINGEND davon abraten, mit diesem ArchitekturbĂźro zu bauen.
Ergänzung 16.12.2024 zur Antwort des Inhabers
Die Antwort des Inhabers ist inhaltlich und sachlich nicht richtig.
Meine gesamte Rezension basiert ausschlieĂlich auf belegbaren Fakten und nicht auf Behauptungen.
Im Gerichtsprozess, den das Architekturbßro gegen uns angestrengt hat, wurde das gemeinsam in Auftrag gegebene und als verbindlich vereinbarte Gutachten (Erstgutachten) vom gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt. Der Gerichtsgutachter hat zudem weitere gravierende Mängel festgestellt, die wir tatsächlich erst nach Klageerhebung festgestellt und selbstverständlich angezeigt haben.
Einen Erfolg vor Gericht strebt in erster Linie der Kläger an, in diesem Fall also die Zahlung der Schlussrechnung trotz vorhandener und mit Gutachten festgestellter Mängel.
Als Beklagte haben wir unsere Ziele erreicht. Die Mängel wurden gerichtlich festgestellt. Statt die Schlusszahlung leisten zu mßssen, haben wir am Ende einem Vergleichsvorschlag des Richters auf einen finanziellen Ausgleich fßr die festgestellten Mängel zugestimmt.
Dennoch wäre uns unterm Strich ein mängelfreies Haus und der Verzicht auf diese Gerichtserfahrung sehr viel lieber gewesen.
Hätte sich die Architektenseite an die Verbindlichkeit des gemeinsam in Auftrag gegebenen (Erst)Gutachtens gehalten und einen unserer zahlreichen Vorschläge im Nachgang akzeptiert, hätte man sich diesen sehr teuren Prozess tatsächlich sparen kÜnnen.
Die beiden Gutachten kĂśnnen auf Nachfrage gerne eingesehen werden.